Was ist Nebenerwerbslandwirtschaft eigentlich?
Als nebenberufliche Landwirtschaft wird ein bäuerlicher Familienbetrieb bezeichnet, in dem weniger als 50% des Familieneinkommens der Landwirtsfamilie erwirtschaftet wird und in dem sich statistisch weniger als 1,5 Ak errechnen.
Dabei sind Größe und Viehbesatz völlig nebensächlich. Auch Kleinstbetriebe mit wenig Fläche und wenig Tiere können als landwirtschaftlicher Nebenerwerb gelten, solange die Bewirtschaftung des Betriebes auf die Erzielung eines (wenn auch geringen) Gewinns aus ist.
So gibt es Nebenerwerbsbetriebe mit 2 oder 3 ha genauso wie solche mit 150 ha, ökologisch wirtschaftende genauso wie intensive Mastbetriebe, Misch- und Futterbaubetriebe genau wie reine Marktfruchtbetriebe.
In der Regel geht der Betriebsleiter – meist der Mann – einer außerlandwirtschaftlichen nichtselbständigen Tätigkeit nach. Aber auch außerlandwirtschaftlich selbständige, Freiberufler oder Beamte können einen landwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb führen.
Dabei sind weder die Größe, noch der Viehbesatz oder die außerlandwirtschaftliche Tätigkeit sind ein Kriterium, um einem Betrieb die Stellung als nebenberufliche Landwirtschaft abzusprechen.
